ABRECHNUNG
Die Behandlungskosten richten sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker und werden in der Regel bar bezahlt. Für Privat- und Zusatzversicherte erstelle ich eine Rechnung, die sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) richtet.
Die Behandlungskosten beim Heilpraktiker werden durch private Krankenversicherungen und private Krankenzusatzversicherungen entsprechend den vereinbarten Tarifen erstattet. Auch Beamte mit Anspruch auf Beihilfe können die Kosten bei Ihrer Versicherung einreichen.
Der Behandlungs-Vertrag besteht aber immer zwischen Naturheilpraxis und Patient. Das heißt unabhängig davon, ob Ihre Krankenkasse Ihnen meine Rechnung erstattet oder nicht, ist der Rechnungsbetrag vollständig zu 100 % an die Naturheilpraxis für die erbrachten Leistungen zu bezahlen.
Gesetzliche Krankenkassen in Deutschland übernehmen die Kosten der Heilpraktiker-Behandlung nicht. Es besteht jedoch die Möglichkeit eine Zusatzversicherung für "alternative Heilmethoden" abzuschließen. Dabei lohnt es sich, mehrere Angebote einzuholen und zu vergleichen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Termine die nicht spätestens 24 Stunden zuvor abgesagt werden, in Rechnung gestellt werden müssen.